Unterer Bereich der Fassade des Technischen Rathauses der Stadt Mülheim an der Ruhr; enthält mehrfach den Schriftzug #klima.an.der.ruhr
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Mit Schreiben vom 02.09.2025 wurde nun endlich meine Anfrage zum Vorgehen der sechs Dezernate der Stadt Mülheim an der Ruhr bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen beantwortet. Die Verwaltung wiegelt ab: Es werde bereits alles richtig gemacht. Doch Zweifel bleiben.

Vorgeschichte

Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Mülheim an der Ruhr sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Stadt bis 2035 zur Klimaneutralität zu führen. Eine Einzelmaßnahme betrifft den städtischen Fuhrpark. Da die Umsetzungsplanung für das Klimaschutzkonzept weiter auf sich warten lässt, habe ich angeregt, bereits jetzt Vorgaben für eine Verkleinerung und Elektrifizierung des Fuhrparks zu machen. Ausnahmen sollten vom Verwaltungsvorstand genehmigt werden. Meine Eingabe mit diesem Inhalt wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 31.01.2025 aufgegriffen. Das Thema sollte im Verwaltungsvorstand besprochen werden, damit in allen Dezernaten entsprechende Veränderungen im Beschaffungswesen angestoßen werden. (Beitrag vom 01.02.2025)

In der folgenden Sitzung des Umweltausschusses berichtete der Dezernent Felix Blasch, dass meine Eingabe im Verwaltungsvorstand besprochen wurde. Unklar blieb allerdings, ob sich dadurch auch Änderungen in der Fahrzeugbeschaffung ergaben. Eine verbindliche Vorgabe der Verwaltungsspitze gab es jedenfalls nicht. (Beitrag vom 12.04.2025)

Um hier etwas mehr Klarheit zu bekommen, habe ich am 13.04.2025 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt, in dem ich um nähere Informationen zur Sitzung des Verwaltungsvorstandes gebeten habe. (Beitrag vom 13.04.2025)

Die gesetzliche Frist für die Beantwortung solcher Anfragen beträgt maximal einen Monat. Als ich am 30.05.2025 immer noch keine Antwort erhalten hatte, habe ich mich direkt an den Dezernenten Felix Blasch gewendet. Gemäß seiner Antwort vom 02.06.2025 lag ihm allerdings noch keine Anfrage von mir vor. Das ist aus heutiger Sicht plausibel, da ein Teil meiner Mails aus noch unbekannten Gründen nicht bei der Stadtverwaltung anzukommen scheint. Dieses Problem versuche ich gerade ebenfalls zu klären, aber auch hier erhalte ich leider keine Antworten von der Stadtverwaltung.

Daher habe ich am 30.08.2025 eine Mail an den Oberbürgermeister Marc Buchholz geschrieben, mit der ich um die Beantwortung der offenen Anfragen gebeten habe. Nun liegt immerhin die Antwort auf meine Anfrage vom 13.04.2025 vor, datiert auf den 02.09.2025, verschickt auf dem Postweg. Auch wenn meine Anfrage tatsächlich erst am 02.06.2025 in der Stadtverwaltung vorgelegen haben sollte, ergibt sich dadurch mit einer Bearbeitungsdauer von drei Monaten eine Überschreitung der gesetzlichen Frist auf mehr das Dreifache.

In der Zwischenzeit hat sich allerdings noch eine weitere Wendung ergeben: Die beiden Mehrheitsfraktionen von CDU und Grünen haben meine Eingabe weiterentwickelt und daraus einen eigenen Beschlussvorschlag A 25/0414 über „Sofortmaßnahmen für einen effizienten und klimafreundlichen kommunalen Fuhrpark“ gemacht. (Beitrag vom 07.06.2025)

Dieser Vorschlag wurde am 03.07.2025 im Hauptausschuss verabschiedet und ist damit verbindlich für die Verwaltung. (Beitrag vom 04.07.2025)

Zusammenfassung der Antwort

Man merkt dem Antwortschreiben auf meine Anfrage an, dass es erst nach dem Beschluss des Hauptausschusses zu den Sofortmaßnahmen für den kommunalen Fuhrpark geschrieben wurde, denn manche Formulierungen orientieren sich sehr stark am Wortlaut der Beschlussvorlage.

Die Antworten sollen offenbar nahelegen, dass man die neuen Vorgaben ohnehin bereits anwende. Das entspricht dem, was Blasch auch in den Sitzungen des Umweltausschusses mehrfach betont hat: Was ich in meiner Eingabe vorschlage, entspreche bereits dem Handeln der Verwaltung bzw. werde in Kürzung ohnehin umgesetzt.

Die Ausführungen zur Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 04.02.2025, in der die Ergebnisse der Sitzung des Umweltausschusses am 31.01.2025 besprochen wurden, bestätigen aber meine Vermutung: Der Verwaltungsvorstand wurde lediglich über den Auftrag aus dem Umweltausschuss informiert. Änderungen in der Verwaltungspraxis ergaben sich daraus nicht. Die neuen Vorgaben dürften also weitgehend wirkungslos bleiben.

Auch der Beschluss des Hauptausschusses vom 03.07.2025 ändert daran nichts. Die Verwaltung betont, dass bei Beschaffungen bereits jetzt auf wirtschaftliches Vorgehen und eine weitgehende Elektrifizierung geachtet werde. Dadurch zeigt sie auf, dass sie keinen weiteren Änderungsbedarf sieht.

Es ist daher zu befürchten, dass sich die einzelnen Dezernate wenig um die neuen Vorgaben scheren werden. Die Hintertürchen, die die Formulierung des Beschlusses öffnet (z. B. „soweit es der jeweilige Einsatzzweck erlaubt“), werden vermutlich vollumfänglich genutzt werden.

Konkrete Vorgaben der Dezernatsleitungen zu Obergrenzen für die Anschaffungskosten oder den CO₂-Ausstoß fehlen völlig. Es ist daher zu befürchten, dass die Ämter nicht durchgehend Fahrzeuge mit möglichst geringen Anschaffungskosten und möglichst geringem CO₂-Ausstoß auswählen. Lediglich bei den Dienstfahrzeugen des Verwaltungsvorstandes scheint es konkrete Vereinbarungen mit dem Hersteller zu geben.

Fast schon unbedeutend ist dagegen eine neue Diskrepanz. Bisher konnte die Stadtverwaltung nicht angeben, wie groß der kommunale Fuhrpark ist. Die neue Antwort legt aber nahe, dass die Beschaffung zentral über das Personal- und Organisationsamt erfolgt. Somit müsste dieses Amt über die Informationen verfügen, nach denen ich erstmals am 30.05.2024, also vor über 15 Monaten, gefragt habe und die der Stadtverwaltung angeblich nicht vorliegen.

Im Folgenden gebe ich den vollständigen Text des Schreibens der Stadtverwaltung wieder. Vom Betreff abgesehen enthält der Originaltext keine Hervorhebung von Textteilen. Zur besseren Lesbarkeit habe ich daher die Zwischenüberschriften fett hervorgehoben und reine Zeilenumbrüche als Absatzende umgesetzt. Vorhandene Tippfehler habe ich nicht korrigiert. Trotz sorgfältiger Umsetzung des Textes kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass ich neue Fehler eingefügt habe.

Einige Antworten habe ich kommentiert. Meine Anmerkungen sind an Kursivschrift und Einzug erkennen.

Der gesamte Text des Schreibens

Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW zum Umgang der sechs Dezernate der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Fahrzeugbeschaffungen (A-2025-

Anmerkung: Der Betreff bricht hier tatsächlich ab. Ich hatte meine Anfrage mit A-2025-1 bezeichnet.

Sehr geehrter Herr Hagemann,

die Beantwortung Ihrer oben genannten Anfragen hat sich aufgrund der Einholung der separaten Antworten aller Dezernate leider verzögert. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Nachfolgend sind die Antworten zu Ihren Fragestellungen einzeln aufgelistet:

zu Frage 1) An welchem Tag fand die Sitzung statt?

Die Sitzung des Verwaltungsvorstands fand am 04.02.2025 statt.

zu Frage 2) Was ist der Wortlaut der Niederschrift zum oben beschriebenen Thema?

In der Sitzung des Verwaltungsvorstands informierte Herr Beigeordneter Blasch aus der Sitzung des Umweltausschusses vom 31.01.2025. Der Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung, die Möglichkeiten einer zügigeren Elektrifizierung des Fuhrparks sowie der Nutzung des HVO 100 Kraftstoffes (non-fossiler Kraftstoff) zu prüfen. Die Prüfung erfolgte durch das Dezernat VI. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 08.04.2025 wurde im Rahmen der Berichtsvorlage V 25/0196 ein Sachstand über den Einsatz des Diesel-Ersatzproduktes HVO 100 in der Verwaltung gegeben.

Anmerkung: Gefragt hatte ich nach dem Wortlaut der Niederschrift. Klar ist: Die beiden letzten Sätze können nicht aus der Niederschrift stammen, weil sie sich auf die Zeit nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes beziehen. Offen bleibt, ob die beiden ersten Sätze der Niederschrift entsprechen oder nur eine Zusammenfassung der Niederschrift wiedergeben – oder das Thema in der Niederschrift gar nicht auftaucht.

Weitere Anmerkung: Im Hinblick auf den Klimaschutz ist HVO 100 kritisch zu sehen. Das wird ansatzweise auch in der Berichtsvorlage V 25/0196 deutlich. Es ist unklar, ob tatsächlich nur Rest- und Abfallstoffe verarbeitet werden und, wenn ja, ob dadurch nicht andere Nutzungen dieser Stoffe verdrängt werden. (Beitrag von Agora Verkehrswende zu HVO 100) Da die Verfügbarkeit begrenzt ist, hätte es vermutlich ohnehin keinen Nutzen, wenn die Stadt diesen Kraftstoff vermehrt nutzen würde. Daher bin ich ausnahmsweise ganz froh, dass die Stadt derzeit nur darauf achtet, dass die gekauften Fahrzeuge HVO-100-kompatibel sind, aber noch nicht damit begonnen hat, diesen Kraftstoff auch tatsächlich zu tanken.

zu Frage 3) Sofern es ich nicht bereits aus Nummer 2 ergibt: Hat sich der Oberbürgermeister als Spitze des Verwaltungsvorstandes zum Umgang der Stadtverwaltung mit Fahrzeugbeschaffungen positioniert und, wenn ja, mit welcher Aussage?

Über den Inhalt der Antwort zur Frage 2 hinaus erfolgte in der Sitzung des Verwaltungsvorstands durch den Oberbürgermeister keine Positionierung.

Anmerkung: Für die Umsetzung wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung die Umsetzung meiner Eingabe unterstützt hätte. Da er es nicht getan hat, dürfte die Information des Verwaltungsvorstandes keine Änderung in der Verwaltungspraxis nach sich gezogen haben – was auch die weiteren Antworten bestätigen.

In Ihrer Anfrage baten Sie darum, die Antworten zu den Fragestellungen 4, 5 und 6 pro Dezernat einzeln aufgelistet zu erhalten.

zu Frage 4) Entscheiden die Amtsleitungen innerhalb des jeweiligen Dezernats alleine über Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen oder ist die Genehmigung der Dezernatsleitung für jede Bestellung erforderlich?

Jedes Dezernat prüft den bestehenden Fahrzeugbestand dahingehend, ob alle Fahrzeuge weiterhin benötigt werden, oder ob Einsparungen und Reduzierungen möglich sind. Falls es sich bei den nicht mehr benötigten Fahrzeugen um Fahrzeuge im städtischen Besitz handelt, soll geprüft werden, ob diese verwaltungsintern ältere und ineffizientere Fahrzeuge ersetzen können. Entsprechende Optimierungen sollen kurzfristig umgesetzt werden.

Anmerkung: Dieser Teil der Antwort bringen keinen Erkenntnisgewinn, denn er stimmt nahezu wörtlich mit der Nummer 5 der im Juli beschlossenen Vorlage A 25/0414, überein. Dort heißt es: „Jedes Dezernat prüft den bestehenden Fahrzeugbestand dahingehend, ob alle Fahrzeuge weiterhin benötigt werden, oder ob Einsparungen und Reduzierungen möglich sind. Falls es Fahrzeuge im städtischen Besitz sind, soll geprüft werden, ob diese verwaltungsintern gegen ältere und ineffizientere Fahrzeuge getauscht werden können. Entsprechende Optimierungen sollen kurzfristig umgesetzt werden.“

Eine vorherige Genehmigung der Dezernatsleitung ist nicht erforderlich. Dies gilt für alle Dezernate gleichermaßen.

Anmerkung: Das verstehe ich als Bestätigung, dass die einzelnen Ämter selbstständig über Fahrzeugbeschaffungen entscheiden.

zu Frage 5: Gibt es allgemeine Vorgaben der Dezernatsleitung für Neu- oder Ersatzbeschaffungen

Antwort des Dezernates I:

Das Personal- und Organisationsamt (nachfolgend Amt 11 genannt) sowie das Rechnungsprüfungsamt verfügen über keine eigenen Fahrzeuge. Für die allgemeine Verwaltung fungiert das Personal- und Organisationsamt lediglich als Dienstleister, wenn Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen (PKW) für die Fachbereiche erfolgen sollen. Für die Beschaffungen der Dienstfahrzeuge für den Verwaltungsvorstand existiert eine Rahmenvereinbarung mit einem Fahrzeughersteller. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung erfolgen Neubestellungen, die mit den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands individuell abgestimmt werden.

Anmerkung: Interessant an dieser Antwort ist vor allem, dass das Personal- und Organisationsamt als Dienstleister für die allgemeine Verwaltung fungiert. Die Verwaltung hat in den Sitzungen des Umweltausschusses und in den Antworten auf meine Anfragen immer betont, dass die Fahrzeugbeschaffung dezentral erfolgt. Wenn das Personal- und Organisationsamt aber alle Fahrzeugbeschaffungen übernimmt, müsste dort doch zumindest die Zahl der vorhandenen Leasingfahrzeuge bekannt sein. Das widerspricht den Antworten auf meine früheren Anfragen, wonach die Zahl der Fahrzeuge nicht bekannt ist und sogar die Auswahl der Leasingunternehmen dezentral erfolgt.

Weitere Anmerkung: Leider ist mir nicht klar, was mit Fachbereichen gemeint ist. Sind es die Ämter, deren Abteilungen oder nur bestimmte Bereiche der Verwaltung? Eine Suche auf der Internetseite der Stadt hilft nicht weiter. Immerhin hat aber ein Amt das Wort Fachbereich im Namen, nämlich das Amt 24, Fachbereich Finanzen.

Speziell bezogen auf das Personal- und Organisationsamt gilt:

Bei der Neubeschaffung von PKW werden ab sofort ausschließlich Fahrzeuge mit elektrischen Antrieb beschafft, sofern nicht dienstliche oder technische Gründe entgegenstehen.

Anmerkung: Auch dieser Satz stammt fast wörtlich aus der im Juli beschlossenen Vorlage A 25/0414, diesmal aus der Nummer 1. Dort heißt es: „Bei der Neubeschaffung von Pkw werden ab sofort ausschließlich Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb beschafft, sofern nicht dienstlich oder technische Gründe entgegenstehen.“

Unter der Voraussetzung, dass eine Ladeinfrastruktur und dazugehörige Parkflächen in unmittelbarer Umgebung der jeweiligen Dienststellen vorhanden sind, ist eine Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieb prinzipiell möglich. Inwieweit in Einzelfällen Hinderungsgründe bestehen (bspw. Reichweite) bedarf im Einzelfall einer Prüfung. Die hierfür notwendigen Ladesäulen sind, wo noch nicht vorhanden, schnellstmöglich zu installieren.

Anmerkung: Beim letzten Satz musste Nummer 2 der im Juli beschlossenen Vorlage A 25/0414 als Vorlage herhalten: „Die hierfür notwendigen Ladesäulen sind, wo noch nicht vorhanden, schnellstmöglich zu installieren.“

Antwort des Dezernates II:

Derzeit erfolgt die Ausschreibung neuer Dienstfahrzeuge über das Personal- und Organisationsamt, welches im Vorfeld des Abschlusses der Leasingverträge den Bedarf bei den Ämtern abfragt. Daher wird auf die Ausführungen des Personal- und Organisationsamtes in allen Punkten verwiesen.

Antwort des Dezernates III:

Die Fahrzeugbeschaffung wird im Rahmen der Budget- / Haushaltsplanung im Dezernat III abgestimmt und folgt strengen Wirtschaftlichkeitsanforderungen. Die Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt dann grundsätzlich im Fachbereich.

Art und Umfang der Fahrzeuge der Feuerwehr (Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz) werden grundsätzlich durch den Brandschutz- und den Rettungsdienstbedarfsplan, die jeweils vom Rat der Stadt beschlossen werden, festgelegt. Die Ersatz- bzw. die Neubeschaffungen dieser Fahrzeuge erfolgen im Rahmen der dort festgelegten Fristen in eigener Verantwortung des Amtes. Zusätzlich kann es im Rahmen von Förderprogrammen zu außerplanmäßigen, aber zweckgebundenen Fahrzeugbeschaffungen kommen.

Antwort der Dezernate IV und V:

Die Genehmigung für Neu- und Ersatzbeschaffungen läuft nicht über das Dezernat, sondern über das Personal- und Organisationsamt. Daher wird auf Ausführungen des Personal- und Organisationsamtes in allen Punkten verwiesen.

Antwort des Dezernates VI:

Im Rahmen von Neubeschaffungen wird darauf geachtet, dass die zu beschaffenden Maschinen und Fahrzeuge entweder elektrisch betrieben werden oder eine Freigabe für HVO 100 des Herstellers haben.

a) im Hinblick auf die Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge (bzw. die maximale Bestandsgröße o. ä.)?

Antwort des Dezernates I:

Für jedes Verwaltungsvorstandsmitglied steht ein Fahrzeug pro Dezernat zur Verfügung. Zudem steht ein Fahrzeug für Ehrengaben sowie die Bürgermeister*innen zur Verfügung.

Anmerkung: Mit dieser Antwort wurde nun auch geklärt, warum dem Verwaltungsvorstand sieben Fahrzeuge zur Verfügung stehen, obwohl er nur aus sechs Personen besteht. Das war nach den Antworten auf eine frühere Anfrage offen geblieben. (Beitrag vom 10.08.2024)

Antwort des Dezernates II:

Hier wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 verwiesen.

Antwort des Dezernates III:

Im Dezernat III werden überwiegend Fahrzeuge beschafft, die als Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Ordnungsamtes als Spezialfahrzeuge besonderen fachlichen Anforderungen folgen.

Art und Umfang der Fahrzeuge der Feuerwehr (Brandschutz und Rettungsdienst) sind im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt; abweichend kann es in Einzelfällen zu Beschaffungen im Rahmen von zweckgebundenen Förderprogrammen von Land und Bund kommen.

Antwort der Dezernate IV und V:

Es gibt keine allgemeinen Vorgaben seitens der Dezernatsleitung bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge.

Antwort des Dezernates VI:

Der Umfang der Beschaffung von Maschinen, Fahrzeugen und Spezialfahrzeugen erfolgt im Rahmen der Fachbereichsbudgets unter strengen wirtschaftlichen Prüfungen.

b) im Hinblick auf den Antrieb der zu beschaffenden Fahrzeuge?

Antwort des Dezernates I:

Die Dienstfahrzeuge für den Verwaltungsvorstand verfügen mindestens über Plug-in Hybrid. Um auf innovative Entwicklungen innerhalb des Vertragszeitraums der Rahmenvereinbarung reagieren zu können, kann die Antriebsart für Folgebestellungen jedoch frei bestimmt werden.

Anmerkung: Wenn die Antriebsart für Folgebestellungen frei bestimmt werden kann, stellt sich die Frage, ob dann auch jederzeit wieder auf den wenig innovativen fossilen Antrieb gewechselt werden kann. Unter Klimaschutzgesichtspunkten sind Hybridfahrzeuge allerdings ebenfalls kritisch zu sehen, da sie die Möglichkeit von Greenwashing bieten. Da sie zwei Antriebe benötigen, haben sie in der Herstellung eine schlechtere Klimabilanz als vergleichbare Fahrzeuge mit nur einem Antrieb. Zudem sind sie schwerer, was den Energiebedarf erhöht. Falls nur geringe Streckenanteile elektrisch zurückgelegt werden, dürften Hybridfahrzeuge somit eine schlechtere Klimabilanz als Fahrzeuge mit fossilem Antrieb haben. Selbst bei vollständiger elektrischer Nutzung dürfte die Klimabilanz schlechter als bei einem reinen E-Fahrzeug sein.

Antwort des Dezernates II:

Hier wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 verwiesen.

Antwort des Dezernates III:

Die Antriebsart von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr richtet sich neben den wirtschaftlichen Gründen insbesondere nach dem fahrzeugspezifischen Einsatzweck.

Antwort des Dezernates IV:

Die Genehmigung für Neu- und Ersatzbeschaffungen läuft nicht über das Dezernat. Daher wird auf die Ausführungen des Personal- und Organisationsamtes in allen Punkten verwiesen.

Antwort des Dezernates V:

Das Dezernat macht keine Vorgaben zum Antrieb, der Fahrzeugklasse o.ä. Ausschlaggebend für die Beschaffung ist die dienstliche Notwendigkeit, aus der sich auch die Ausstattung ableitet.

Antwort des Dezernates VI:

Der Antrieb der Fahrzeuge richtet sich insbesondere bei den Spezialfahrzeugen nach den Nutzungserfordernissen. Grundsätzlich wurde im Dezernat VI die Fahrzeugflotte weitestgehend elektrifiziert.

c) im Hinblick auf die Fahrzeugklasse?

Antwort des Dezernates I:

Die Dienstfahrzeuge für den Verwaltungsvorstand gehören laut Rahmenvereinbarung der oberen Mittelklasse an.

Antwort des Dezernates II:

Hier wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 verwiesen.

Antwort der Dezernate III, IV, V und VI:

Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 5.b wird verwiesen.

d)im Hinblick auf die maximalen CO2-Emissionen?

Antwort des Dezernates I:

Die Dienstfahrzeuge für den Verwaltungsvorstand emittieren laut Rahmenvereinbarung aktuell maximal 50g/ km gemäß dem weltweit harmonisierten Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge (WLTP).

Anmerkung: Inmitten der vielen Allgemeinplätze sticht diese Antwort hervor, weil eine konkrete Aussage gemacht wird. Der Wert von 50 g CO₂ pro gefahrenem Kilometer erscheint mir für ein Dienstfahrzeug des Verwaltungsvorstandes sogar recht gut. Zum Vergleich: Im Dienstwagencheck 2025 der Deutschen Umwelthilfe ist das E-Auto von Umweltminister Carsten Schneider positiver Spitzenreiter mit 62 g CO₂ pro gefahrenem Kilometer, alle anderen Mitglieder der Bundesregierung liegen darüber. Wenig überraschend übrigens: Der bayrische Ministerpräsident Söder fährt einen Benziner mit einem Ausstoß von 292 g CO₂ pro gefahrenem Kilometer. (Dienstwagencheck 2025 der Deutschen Umwelthilfe) Ob der Wert von 50 g CO₂ pro gefahrenem Kilometer in der Praxis eingehalten werden kann, hängt aber auch davon ab, wie die Fahrzeuge (die Hybridfahrzeuge sind, s. o.) in der Praxis gefahren werden: eher fossil oder eher elektrisch. Das WLTP-Testverfahren unterstellt relativ hohe elektrische Anteile.

Bei der zentral durch das Personal- und Organisationsamt durchgeführten Beschaffung von Nutzfahrzeugen, die nicht elektrisch angetrieben werden können, wird darauf geachtet, dass diese möglichst HVO 100-kompatibel sind, um den Einsatz alternativer, klimafreundlicher Kraftstoffe zu ermöglichen.

Antwort des Dezernates II:

Hier wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 verwiesen.

Antworten der Dezernate III, IV und V:

Es wird auf die Ausführungen unter Punkt 5.b wird verwiesen.

Antwort des Dezernates VI:

Im Rahmen von Neubeschaffungen wird darauf geachtet, dass die zu beschaffenden Maschinen und Fahrzeuge entweder elektrisch betrieben werden oder eine entsprechende Freigabe für HVO 100 des Herstellers haben.

e) im Hinblick auf die maximalen Kosten der Fahrzeuge?

Antwort des Dezernates I:

Für den Verwaltungsvorstand werden Fahrzeuge im Behördenprogramm ausgewählt, wodurch die Fahrzeuge zu einem vergünstigten Anschaffungspreis bestellt werden.

Antwort des Dezernates II:

Hier wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 verwiesen.

Antwort des Dezernates III:

Die Fahrzeugpreise der Einsatzfahrzeuge ergeben sich über öffentliche Ausschreibungen.

Antwort des Dezernates IV:

Die Fahrzeugpreise ergeben sich über die Ausschreibungen und die maximal vorhandenen Budgets der Fachbereiche.

Antwort des Dezernates V:

Die Anschaffung durch das Fachamt erfolgt immer unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit.

Antwort des Dezernates VI:

Der Umfang der Beschaffung von Maschinen, Fahrzeugen und Spezialfahrzeugen erfolgt im Rahmen der Fachbereichsbudgets unter strengen wirtschaftlichen Prüfungen.

6) Haben sich die allgemeinen Vorgaben, der Prozess oder die Genehmigungspraxis nach der oben genannten Sitzung des Verwaltungsvorstandes geändert bzw. sollen sie noch geändert werden? Falls ja, was genau hat sich geändert bzw. soll noch geändert werden?

Antwort des Dezernates I:

Das Personal- und Organisationsamt sowie Rechnungsprüfungsamt verfügen über keine eigenen Fahrzeuge.

Antwort des Dezernates II:

Seitens des Dezernates II sind derzeit keine Änderungen an der seit Jahren gängigen Praxis vorgesehen, da in der Regel bereits auf elektrische Antriebe oder die HVO 100 Freigabe geachtet wird.

Antworten der Dezernate III, IV, V und VI:

Es gibt keine geänderten allgemeinen Vorgaben oder sonstigen Änderungen, die sich aufgrund der oben genannten Sitzung des Verwaltungsvorstandes ergeben haben.

Da im Rahmen von Neubeschaffungen bereits darauf geachtet wird, dass die zu beschaffenden Maschinen und Fahrzeuge entweder elektrisch betrieben werden oder eine entsprechende Freigabe für HVO 100 des Herstellers haben und die Anschaffungen zudem strengen Wirtschaftlichkeitsanforderungen entsprechen müssen, sehen die Dezernate keinen Anlass, ihr Vorgehen anzupassen.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit ausführlich beantwortet sind.

Sollten bei Ihnen weitere Fragen aufkommen, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Stabstelle Klimaschutz und -anpassung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen