Gerade habe ich noch das Bild einer angezogenen Handbremse bemüht, schon ändert sich die Lage wieder grundlegend: Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr die Mehrheit haben, haben meine Eingabe vom 12.01.2025 aufgegriffen und zu einem eigenen Antrag weiterentwickelt. Über den Beschlussvorschlag soll am 03.07.2025 im Hauptausschuss entschieden werden.
Vorgeschichte
Da die Fahrzeuge der Stadtverwaltung dezentral beschafft werden und ein kommunales Mobilitätsmanagement noch auf sich warten lässt, habe ich mit meiner Eingabe vom 12.01.2025 angeregt, für die Übergangszeit Sofortmaßnahmen zu beschließen. Meine Vorschläge beinhalteten eine Verkleinerung des Fuhrparks, einen Übergang auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer niedrigeren Fahrzeugklasse sowie die Beschaffung eines VRR-Tickets 2000 für Dienstfahrten.
Die Eingabe wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 31.01.2025 diskutiert. Das Ergebnis war durchaus positiv: Der Beigeordnete Felix Blasch sollte die Vorschläge mit in den Verwaltungsvorstand nehmen. Ein Beschluss war damit allerdings noch nicht verbunden.
In der Folge gab es auf meiner Seite ein paar Irritationen im Hinblick auf die Niederschrift zur Sitzung, die sich allerdings geklärt haben. Meine Vorschläge wurden tatsächlich im Verwaltungsvorstand besprochen. Um Näheres darüber zu erfahren, habe ich im Anschluss einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) an die Stadt gerichtet. Insbesondere wollte ich erfahren, welche Vorgaben es in den einzelnen Dezernaten für die Fahrzeugbeschaffung gibt.
Eine Zeit lang war unklar, ob der Antrag überhaupt bei der Stadt angekommen ist und wer ihn bearbeitet. Da ich auch in anderen Punkten nicht weitergekommen bin, habe ich bereits das Bild der angezogenen Handbremse bemüht. Für den Antrag nach dem IFG NRW werde ich wohl erst im Juli eine Antwort bekommen. Meine ursprüngliche Mail ist weiterhin verschollen, aber zu einer zweiten Mail habe ich zumindest Anfang dieser Woche eine Eingangsbestätigung erhalten.
Beiträge auf meiner Internetseite:
- vom 12.01.2025 zu meiner Eingabe vom gleichen Datum (inkl. vollständigem Text)
- vom 01.02.2025 zur Sitzung des Umweltausschusses vom 31.01.2025
- vom 13.04.2025 zu meinem Antrag nach dem IFG NRW vom gleichen Datum (inkl. vollständigem Text)
- vom 31.05.2025 mit einem Zwischenbericht zur „angezogenen Handbremse“
Der Antrag von CDU und Grünen
Für mich überraschend wurde gestern eine Vorlage im Ratsinformationssystem veröffentlicht, die meine Eingabe vom 12.01.2025 aufnimmt und weiterentwickelt.
Aufgegriffen werden meine Vorschläge zur Verkleinerung des Fuhrparks und zur Anschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und niedrigerer Fahrzeugklasse.
Für den Fall, dass Abweichungen von diesen Vorgaben erforderlich sind, hatte ich eine Genehmigung des Verwaltungsvorstandes vorgeschlagen. In der Beschlussvorlage wird dieser Punkt nicht aufgegriffen. Die Verantwortung dafür soll in den einzelnen Dezernaten bleiben.
Ebenfalls nicht übernommen wurden der von mir vorgeschlagene Richtwert zur Verkleinerung des Fuhrparks (20 % pro Jahr) und die Anschaffung eines Nahverkehrstickets.
Die Vorlage regt einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur für die städtischen Fahrzeuge an, die über die angeregten Einsparungen im Fuhrpark gegenfinanziert werden soll.
Für Nutzfahrzeuge haben die Fraktionen einen Punkt aufgenommen, den Max Oesterwind von der CDU in der Sitzung des Umweltausschusses am 31.01.2025 vorgeschlagen hat, nämlich die Nutzung von HVO-Kraftstoffen. Die aktuelle Vorlage regt allerdings nicht an, diese Kraftstoffe ab sofort zu tanken, sondern fordert, nur noch HVO-kompatible Nutzfahrzeuge anzuschaffen. Offenbar wird unterstellt, dass kurzfristig ohnehin keine Nutzfahrzeuge mit elektrischem Antrieb beschafft werden können.
Und schließlich enthält die Vorlage noch einen neuen Punkt, nämlich den verwaltungsinternen Tausch von älteren und ineffizienten Fahrzeugen. Dieser Satz ist aber leider unverständlich formuliert. Aus dem Kontext würde ich ihn wie folgt interpretieren: Wenn in einem Amt ein Fahrzeug, das gekauft statt geleast wurde, nicht mehr zwingend erforderlich ist, soll geprüft werden, ob es in einem anderen Amt die Neubeschaffung eines Leasingfahrzeuges ersetzen kann.
Gegenüberstellung meiner Eingabe und des Beschlussvorschlags:
Meine Eingabe vom 12.01.2025 | Beschlussvorschlag von CDU und Grünen, veröffentlicht am 06.06.2025 |
Neu- und Ersatzbeschaffungen von Pkw des kommunalen Fuhrparks werden eingeschränkt. Bis zur Einrichtung des kommunalen Mobilitätsmanagements werden Neu- und Ersatzbeschaffungen so weit reduziert, dass der Bestand an Pkw des bestellenden Amtes oder Dezernates zum Ende eines Kalenderjahres um mindestens 20 % unter dem Bestand zum Ende des vorangehenden Kalenderjahres liegt. Die neuen Fahrzeuge werden mit elektrischem Antrieb bestellt. Außerdem wird eine niedrigere Fahrzeugklasse gewählt. Soweit Ausnahmen von diesen Regeln erforderlich sind, entscheidet der Verwaltungsvorstand in jedem Einzelfall. Außerdem beschafft die Stadt für Dienstfahrten ein übertragbares Ticket 2000 des VRR. Bei entsprechender Nutzung werden weitere Tickets erworben. |
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Über die Vorlage soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.07.2025 entschieden werden.
Der gesamte Wortlaut der Vorlage
Sofortmaßnahmen für einen effizienten und klimafreundlichen kommunalen Fuhrpark
Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU
Beschlussvorschlag
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung bis zur Fertigstellung des kommunalen Fuhrparkmanagement-Konzeptes folgende Regelungen bei der Beschaffung und Verwaltung von Fahrzeugen umsetzt:
- Bei der Neubeschaffung von Pkw werden ab sofort ausschließlich Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb beschafft, sofern nicht dienstlich oder technische Gründe entgegenstehen.
- Die hierfür notwendigen Ladesäulen sind, wo noch nicht vorhanden, schnellstmöglich zu installieren.
- Bei der Auswahl der Fahrzeuge ist, soweit es der jeweilige Einsatzzweck erlaubt, eine niedrigere Fahrzeugklasse zu bevorzugen, um sowohl Beschaffungskosten als auch den Verbrauch zu reduzieren.
- Bei der Beschaffung von Nutzfahrzeugen wird darauf geachtet, dass diese möglichst HVO 100-kompatibel sind, um den Einsatz alternativer, klimafreundlicher Kraftstoffe zu ermöglichen.
- Jedes Dezernat prüft den bestehenden Fahrzeugbestand dahingehend, ob alle Fahrzeuge weiterhin benötigt werden, oder ob Einsparungen und Reduzierungen möglich sind. Falls es Fahrzeuge im städtischen Besitz sind, soll geprüft werden, ob diese verwaltungsintern gegen ältere und ineffizientere Fahrzeuge getauscht werden können. Entsprechende Optimierungen sollen kurzfristig umgesetzt werden.
Diese Regelungen gelten bis zur endgültigen Verabschiedung und Umsetzung des kommunalen Fuhrparkmanagement-Konzeptes.
Sachverhalt
Ein engagierter Bürger hat zu Beginn des Jahres im Rahmen einer Eingabe im Ausschuss für Umwelt und Energie konkrete Anregungen zur ökologischen und effizienten Ausrichtung des kommunalen Fuhrparks eingebracht. Die Verwaltung verwies in der Beratung auf das noch zu erstellende Konzept zum kommunalen Fuhrparkmanagement. Bis zur Fertigstellung dieses Konzeptes bleibt die Verantwortung für die Fahrzeugverwaltung jedoch dezentral in den Händen der jeweiligen Dezernate.
Das Dezernat VI hat mit der konsequenten Umstellung auf eine nachhaltigere Fahrzeugauswahl bereits eine Vorreiterrolle eingenommen. Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig und notwendig, dass auch die weiteren Dezernate und Verwaltungsbereiche kurzfristig Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen, Betriebskosten und Ressourcenverbrauch einleiten.
Die hier beantragten Regelungen bieten eine praktikable, sofort umsetzbare Zwischenlösung, die eine sinnvolle und klimafreundliche Übergangsregelung schafft, bis das kommunale Fuhrparkmanagement-Konzept final verabschiedet und umgesetzt wird. Durch diese Vorgehensweise wird der verantwortungsvolle und sparsame Einsatz öffentlicher Mittel gefördert.
Als Finanzierungsvorschlag für die Ladesäuleninfrastruktur sollen die Einsparungen durch die oben genannten Maßnahmen herangezogen werden und mit Fördermitteln gestützt werden. Für mögliche Restbedarfe sind die Nutzung von Verfügungsmitteln zu prüfen und notfalls ein entsprechender Haushaltsposten anzumelden.
Christina Küsters
CDU-Fraktionsvorsitzende
Brigitte Erd und Timo Spors
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Anlage/n
Keine