Historische Fassade mit einer Holztür und mehreren Fenstern
Nebeneingang zum Mülheimer Rathaus

Die Sitzung des Mülheimer Umweltausschusses am 08.04.2025 brachte immerhin die Erkenntnis, dass meine Eingabe zum kommunalen Fuhrpark auch im Verwaltungsvorstand besprochen wurde. Um darüber Näheres zu erfahren, habe ich erneut einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt.

Hintergrund

Meine (zweite) Eingabe zum kommunalen Fuhrpark wurde am 31.01.2025 im Umweltausschuss diskutiert und angenommen. Nach Aussagen des Beigeordneten Felix Blasch wurde das Thema in der Folgewoche im Verwaltungsvorstand besprochen. Darüber habe ich gestern berichtet (Link).

Die Frage ist nun, was genau besprochen wurde und welche Vorgaben die einzelnen Dezernate für Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen machen. Diese Fragen habe ich heute in einem neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadtverwaltung gerichtet.

Wortlaut meiner Anfrage

Stadt Mülheim an der Ruhr
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13. April 2025

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
A-2025-1 Umgang der sechs Dezernate mit Fahrzeugbeschaffungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um nähere Informationen zu Vorgaben der Dezernatsleitungen für Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen des Fuhrparks der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Bitte beachten Sie die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW.

Einleitung

Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt das Integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 beschlossen. Im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ ist die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“ enthalten. Die Maßnahmenbeschreibung enthält verschiedene Aktivitäten und Meilensteine, die teilweise kurzfristig umzusetzen sind.

Hierzu habe ich in meiner Eingabe „E-2025-1 Kommunaler Fuhrpark“ vom 12.01.2025 (B 25/0031) verschiedene sofort umsetzbare Maßnahmen angeregt: eine stetige Verkleinerung des Fuhrparks, Anschaffung neuer Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer kleineren Wagenklasse, bei notwendigen Ausnahmen Genehmigung durch den Verwaltungsvorstand, Bereitstellung eines übertragbaren Ticket 2000 für Dienstfahrten.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 31.01.2025 wurde diese Eingabe angenommen. Der Beigeordnete Felix Blasch berichtete in der folgenden regulären Sitzung am 08.04.2025, dass er die Vorschläge in einer Sitzung des Verwaltungsvorstandes in der ersten Februarwoche angesprochen hat. Hieran möchte ich anschließen.

Fragen

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die besagte Sitzung des Verwaltungsvorstandes.

1. An welchem Tag fand die Sitzung statt?

2. Was ist der Wortlaut der Niederschrift zum oben beschriebenen Thema?

3. Sofern es sich nicht bereits aus Nummer 2 ergibt: Hat sich der Oberbürgermeister als Spitze des Verwaltungsvorstandes zum Umgang der Stadtverwaltung mit Fahrzeugbeschaffungen positioniert und, wenn ja, mit welcher Aussage?

Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Umgang der Dezernate mit Fahrzeugbeschaffungen und sind daher für jedes Dezernat einzeln zu beantworten.

4. Entscheiden die Amtsleitungen innerhalb des jeweiligen Dezernats alleine über Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen oder ist die Genehmigung der Dezernatsleitung für jede Bestellung erforderlich?

5. Gibt es allgemeine Vorgaben der Dezernatsleitung für Neu- oder Ersatzbeschaffungen im Hinblick auf

a) die Anzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge (bzw. die maximale Bestandsgröße o. ä.);

b) den Antrieb der zu beschaffenden Fahrzeuge;

c) die Fahrzeugklasse;

d) die maximalen CO2-Emissionen;

e) die maximalen Kosten der Fahrzeuge?

Falls ja, welche? Falls die Vorgaben in Textform vorliegen: Was ist der Wortlaut?

6. Haben sich die allgemeinen Vorgaben, der Prozess oder die Genehmigungspraxis nach der oben genannten Sitzung des Verwaltungsvorstandes geändert bzw. sollen sie noch geändert werden? Falls ja, was genau hat sich geändert bzw. soll noch geändert werden?

Hintergrund der Anfrage

Als Mülheimer Bürger bin ich sehr daran interessiert, dass die Stadt die Klimaneutralität 2035 erreicht. Der städtische Fuhrpark ist darin nur ein Detail, steht aber beispielhaft für eine bestimmte Art von Handlungsmöglichkeiten der Stadt.

Das Besondere an den von mir vorgeschlagenen Maßnahmen aus meiner Eingabe (stetige Verkleinerung des Fuhrparks, elektrischer Antrieb und kleinere Wagenklasse, Ausnahmegenehmigungen durch Verwaltungsvorstand, Ticket 2000 für Dienstfahrten) liegt darin, dass sie nicht nur die CO2-Emissionen, sondern auch die Kosten reduzieren.

Maßnahmen wie diese, die keine zusätzlichen Kosten nach sich ziehen, sollten unabhängig von der Umsetzungsplanung zum Integrierten Klimaschutzkonzept sehr kurzfristig angegangen werden. Das ist noch wichtiger, wenn es sich wie hier um Maßnahmen mit Vorbildcharakter für die gesamte Stadt handelt oder wenn dadurch sogar Kosten reduziert werden können.

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hagemann