Im Ausschuss für Klima, Umwelt und Landwirtschaft wurde jüngst der erste Fortschrittsbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Mülheim an der Ruhr vorgestellt. Der kommunale Fuhrpark wird dort nicht erwähnt. Heißt das, dass es dort keine Fortschritte gibt?
Hintergrund
Am 22.09.2026 wurde der erste Fortschrittsbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept vorgestellt. Dieser Fortschrittsbericht ließ allerdings keine Begeisterung aufkommen. Zum einen wurden die Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept keiner systematischen Fortschrittsanalyse unterzogen. Zum anderen fehlten manche Maßnahmen völlig.
Auch die Maßnahme VS1 Kommunaler Fuhrpark wurde im Fortschrittsbericht nicht erwähnt. Angaben zum kommunalen Fuhrpark fehlten völlig. Gerade hier wären aber Fortschritte zu erwarten gewesen. Schließlich hat der Hauptausschuss der Stadt am 03.07.2025 unter anderem beschlossen, dass die Stadt ausschließlich Pkw mit elektrischem Antrieb beschafft, sofern dem nicht dienstliche oder technische Gründe entgegenstehen. Es ist unklar, ob dieser Beschluss umgesetzt wurde.
Darüber hinaus hat mir der Oberbürgermeister Ende 2025 in einem persönlichen Gespräch angekündigt, dass er im Frühjahr 2026 einen vollelektrischen Dienstwagen erhält. Nähere Informationen hierzu liegen ebenfalls nicht vor.
Um offene Fragen zu klären, habe ich heute zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt gesendet. Der eine bezieht sich auf den kommunalen Fuhrpark insgesamt, der andere auf den Dienstwagen des Oberbürgermeisters.
Wortlaut der Anfrage zum kommunalen Fuhrpark
per Mail:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung
Herrn xxx xxx
4. Oktober 2026
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
A-2026-1 Aktuelle Daten zum kommunalen Fuhrpark
Sehr geehrter Herr xxx,
ich bitte um aktuelle Informationen zum Fuhrpark der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Hintergrund
Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt das Integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 beschlossen. Im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ ist die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“ enthalten. Die Maßnahmenbeschreibung enthält verschiedene Aktivitäten und Meilensteine, die teilweise kurzfristig umzusetzen sind.
Hierzu habe ich in den Jahren 2024 und 2025 verschiedene Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und Eingaben nach § 24 GO NRW eingereicht. Auf meine Anfrage vom 17.11.2024 haben Sie mir am 03.02.2025 Auskünfte aus dem örtlichen Fahrzeugregister für 310 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden meine Vorschläge in einem Beschluss des Hauptausschusses vom 03.07.2025 aufgegriffen (zugehöriger Antrag: A 25/0414).
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Landwirtschaft wurde kürzlich ein erster Fortschrittsbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept vorgestellt (Vorlage V 26/0814). Darin wird der kommunale Fuhrpark allerdings nicht erwähnt. Daher bitte ich nun um aktuelle Informationen.
Inhalt der Anfrage
Bitte stellen Sie mir erneut für alle Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks Auskünfte aus dem örtlichen Fahrzeugregister zur Verfügung. Bitte verwenden Sie dabei dasselbe Format wie im Februar 2025.
Sollte es Ihnen in der Zwischenzeit möglich sein, die Daten für alle Fahrzeuge in tabellarischer Form zur Verfügung zu stellen, bitte ich stattdessen um Zusendung einer Tabelle in einem geeigneten Datenformat. Die Tabelle soll alle Daten enthalten, die auch in den Auskünften aus dem örtlichen Fahrzeugregister enthalten sind.
Kosten der Anfrage
Da meine Anfrage vom 17.11.2025 einen erhöhten Aufwand nach sich gezogen hat, haben Sie hierfür Gebühren erhoben. Um die Beantwortung meiner Anfrage nicht zu verzögern, erkläre ich bereits jetzt, dass ich die erforderlichen Gebühren für diese aktuelle Anfrage im gesetzlichen Rahmen bezahlen werde. Eine gesonderte Rückfrage ist hierfür nicht erforderlich.
Sollte es in der Zwischenzeit allerdings möglich sein, die Daten aus dem Fahrzeugregister direkt in Tabellenform zu exportieren, dürfte der Aufwand vermutlich deutlich geringer sein, sodass ich in diesem Falle davon ausgehe, dass keine oder deutlich geringere Gebühren anfallen.
Sollte weiterhin nur der Weg über eine Vielzahl von Einzelauskünften möglich sein, biete ich hier eine Zusammenarbeit an: Falls die Stadt Mülheim auf eine Gebühr verzichtet, stelle ich Ihnen umgekehrt die Daten aus den Einzelauskünften als Tabelle aufbereitet zur Verfügung. Sofern Sie mir die Auskünfte fristgerecht innerhalb eines Monats zur Verfügung stellen, würde ich für die Aufbereitung ebenfalls einen Monat veranschlagen.
Ergänzende Hinweise
Mittlerweile bin ich beratendes Mitglied des Ausschusses für Klima, Umwelt und Landwirtschaft. Da ich in dieser Funktion aber keine Möglichkeit habe, Anfragen oder Anträge im Ausschuss zu stellen, stelle ich als Bürger diesen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW.
Die Informationen, die ich von Ihnen erhalte, werde ich auch Dritten zur Verfügung stellen. Insbesondere werde ich die Informationen mit dem Mülheimer KlimaBündnis teilen, auf meiner privaten Internetseite veröffentlichen, ggf. der Presse oder Portalen wie „Frag den Staat“ übergeben oder auf anderem Wege verbreiten.
Parallel habe ich einen weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt. In diesem geht es um den Dienstwagen des Oberbürgermeisters. Da es darin beispielsweise auch um die Höhe des geldwerten Vorteils geht, habe ich diesen Antrag an Frau xxx xxx im Referat 1 gerichtet.
Bei Rückfragen können wir gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hagemann
Wortlaut der Anfrage zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters
per E-Mail an:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Referat 1
Frau xxx xxx
4. Oktober 2026
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
A-2026-2 Dienstwagen des Oberbürgermeisters
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Informationen zum Dienstwagen des Oberbürgermeisters.
Hintergrund
Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt das Integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 beschlossen. Im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ ist die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“ enthalten. Die Maßnahmenbeschreibung enthält verschiedene Aktivitäten und Meilensteine, die teilweise kurzfristig umzusetzen sind.
Hierzu habe ich in den Jahren 2024 und 2025 verschiedene Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und Eingaben nach § 24 GO NRW eingereicht. Meine Vorschläge wurden in einem Beschluss des Hauptausschusses vom 03.07.2025 aufgegriffen (zugehöriger Antrag: A 25/0414). Am 17.12.2025 habe ich ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister Marc Buchholz zu diesem Thema geführt.
Darin hat der Oberbürgermeister angekündigt, dass er als erstes Mitglied des Verwaltungsvorstandes im März ein vollelektrisches Auto bekäme. Hierzu bitte ich um weitere Informationen.
Fragen
1. Anspruch des Oberbürgermeisters auf einen Dienstwagen
a) Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich der Anspruch des Oberbürgermeisters dem Grunde und der Höhe nach?
b) Wie hoch sind die maximal zulässige Leasingrate bzw. die maximal zulässigen Anschaffungskosten für den Dienstwagen des Oberbürgermeisters?
2. Datum des Fahrzeugwechsels
a) Wann wurde das alte Fahrzeug abgegeben?
b) Wann wurde das neue Fahrzeug übernommen?
3. Bitte machen Sie die folgenden Angaben sowohl für das alte als auch für das neue Fahrzeug:
a) Amtliches Kennzeichen
b) Fahrzeugmodell
c) Antriebsart (z. B. Diesel, vollelektrisch)
d) Falls der Wagen geleast wurde:
i. Leasingart (z. B. Finanzierungsleasing mit Teilamortisation)
ii. Höhe der monatlichen Leasingrate
iii. Nicht in der Leasingrate enthaltene jährliche Kosten (z. B. Wartung, Kraftstoff/Strom), die von der Stadt zu tragen sind
e) Falls der Wagen gekauft wurde:
i. Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten
ii. Zusätzliche jährliche Kosten (z. B. Wartung, Kraftstoff/Strom), die von der Stadt zu tragen sind
f) Herleitung des monatlichen geldwerten Vorteils aus Bruttolistenpreis und Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte
Ergänzende Hinweise
Mittlerweile bin ich beratendes Mitglied des Ausschusses für Klima, Umwelt und Landwirtschaft. Da ich in dieser Funktion aber keine Möglichkeit habe, Anfragen oder Anträge im Ausschuss zu stellen, stelle ich als Bürger diesen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW.
Die Informationen, die ich von Ihnen erhalte, werde ich auch Dritten zur Verfügung stellen. Insbesondere werde ich die Informationen mit dem Mülheimer KlimaBündnis teilen, auf meiner privaten Internetseite veröffentlichen, ggf. der Presse oder Portalen wie „Frag den Staat“ übergeben oder auf anderem Wege verbreiten.
Parallel habe ich einen weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt. Darin geht es um den gesamten städtischen Fuhrpark. Diesen Antrag habe ich an Herrn xxx xxx in der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung gerichtet.
Bei Rückfragen können wir gerne telefonieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hagemann

