Klinik in Sachsen – bald nur noch für Geimpfte und Genesene?

Ist das der langersehnte Kompromiss, der die Spaltung der Gesellschaft beendet? Die sächsische Landesregierung hat heute überraschend verkündet, in den meisten öffentlichen Bereichen auf sämtliche Coronabeschränkungen zu verzichten. Stattdessen wird 2G(K) eingeführt, eine 2G-Regelung in nur einem Bereich des öffentlichen Lebens.

Dabei steht das K für Krankenhaus. Ab sofort sollen Krankenhäuser nur noch betreten werden dürfen, wenn die Person entweder geimpft oder genesen ist. Dabei ist „betreten“ nicht eng auszulegen: Auch liegend auf einer Trage wird es für Ungeimpfte nicht zulässig sein, ins Krankenhaus zu kommen. Stattdessen sollen Turnhallen als Ausweichquartiere hergerichtet werden. Dort wird es allerdings keine ärztliche oder pflegerische Betreuung geben.

Eine großzügige Übergangsregelung soll Härtefälle abmildern. Personen, die sich derzeit bereits im Krankenhaus aufhalten, ohne geimpft oder genesen zu sein, haben bis zum 6. Dezember Zeit, wieder vollständig gesund zu werden. Wer bis dahin nicht genesen ist, muss das Krankenhaus verlassen.

Erste Reaktionen fielen verhalten positiv aus. Überraschend scheint sich auch die Querdenker-Szene damit anfreunden zu können. Bernd H. aus Chemnitz konnte auf Nachfrage keinen wirklichen Nachteil erkennen. Da die allermeisten Querdenker ohnehin nicht planten, in nächster Zeit ein Krankenhaus aufzusuchen, sei das tatsächlich ja gar keine Beschränkung. Nach kurzem Nachdenken konnte K. sich dennoch echauffieren: „Die Sache mit den Turnhallen ist natürlich eine eklatante Verschwendung von Steuergeldern. Wer, bitte schön, soll sich denn dort aufhalten? Wir haben doch alle ein Immunsystem. Und das Problem der vielen Impfgeschädigten auf den Intensivstationen bekommt man so auch nicht in den Griff.“

Patientenschützer äußerten Sorgen im Hinblick auf Patienten, die aus medizinischen Gründen ungeimpft und ungenesen sind. Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest müsse der Zugang zum Krankenhaus gewährt werden, wurde aus verschiedenen Patientenschutzorganisationen gefordert. Die Landesregierung zeigte auf Nachfrage Diskussionsbereitschaft, betonte aber, dass ein solches Attest nur nach gründlicher Untersuchung in einem Krankenhaus ausgestellt werden könne.

Kurz nach Verkündung der Neuigkeiten nahm die Nachfrage nach Impfungen deutlich zu. An manchen Arztpraxen bildeten sich lange Schlangen. Erstimpfungen waren allerdings nicht gefragt. Die meisten Impfwilligen standen für eine Booster-Impfung an, teilweise schon für die zweite. Maria H. aus Dresden sagte: „Wenn denn nun alle Ungeimpften überall frei herumlaufen können, brauche ich ja den doppelten und dreifachen Schutz!“

Beim Krankenhauspersonal fiel die Reaktion verhalten aus. Sabine S., Ärztin auf der Intensivstation einer Klinik in Leipzig, brachte es auf den Punkt: „Praktisch ist das nicht durchsetzbar. Wenn ein Ungeimpfter an der Krankenhauspforte steht, muss ich ihm helfen!“

Aber auch dafür hat die Landesregierung offenbar bereits eine Lösung gefunden. Sie möchte bereits vor dem Krankenhaus Ansprechpersonen platzieren, die nicht durch ihr Berufsethos verpflichtet ist, Menschen in Not zu helfen. Dem Vernehmen nach denkt die Landesregierung daran, polnische Soldaten von der Grenze zu Belarus abzuwerben.