In einem Artikel vom 13.08.2014 berichtete die FAZ über die Auswirkungen des isländischen Namensgesetzes von 1996. Weil der Name Harriet nicht auf der Liste der erlaubten 1853 weiblichen Vornamen steht, bekommt die zehnjährige Harriet keinen isländischen Ausweis. Um vor dem Namenskomitee bestehen zu können, benötigt Harriet einen zulässigen isländischen Zweitnamen, der sich an Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ anpassen lässt. Andernfalls würde sie in offiziellen Dokumenten nur "Mädchen" genannt werden.

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