IFRS-Abschluss HGB-Abschluss Steuerbilanz
Rückstellungsbildung für unmittelbare Zu­sagen Passivierungspflicht Passivierungswahlrecht für Altzusagen, ansonsten Passivie­rungspflicht wie Handelsbilanz, al­lerdings zusätzliche Voraussetzungen wie Schriftform zu beach­ten
Rückstellungsbildung für mittelbare Zusa­gen falls Defined Contri­bution, sofortige Be­rücksichtigung der Beitragszahlungen als Aufwand, keine Rückstellungsbil­dung; ansonsten keine abweichende Behand­lung mittelbarer Zusa­gen (ggf. aber Plan­vermögen, s.u.) Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot
Bewertungsverfahren zwingend PUC-Me­thode PUC-Methode; bei Zusagen mit ratierli­cher Unverfallbarkeit ggf. auch Teilwertver­fahren Teilwertverfahren zwingend vorge­schrieben; bei Entgeltumwandlung mindestens Barwert der unverfallbaren Anwartschaft
Rechnungszins Stichtagszins auf Ba­sis von Unterneh­mensanleihen mit Ra­ting AA; Anwendung einer Zinsstrukturkur­ve 10-Jahres-Durchschnittszins (Vergleichsberechnung mit 7-Jahres-Durchschnittszins) auf Basis von Swaps und Unter­nehmensanleihen; Zins für die durchschnittliche Restlaufzeit; pauscha­ler Ansatz einer Lauf­zeit von 15 Jahren möglich 6 %
Bezüge- und Renten­dynamik sind entsprechend der langfristigen Erwar­tung in die Bewertung einzubeziehen sind entsprechend der langfristigen Erwar­tung in die Bewertung einzubeziehen nur feststehende Er­höhungen sind zu be­rücksichtigen
Fluktuation entsprechend der langfristigen Erwar­tung entsprechend der langfristigen Erwar­tung pauschal über Min­destalter
Rechnungsmäßiges Pensionsalter entsprechend der langfristigen Erwar­tung entsprechend der langfristigen Erwar­tung feste Altersgrenze, späteres Alter oder flexible Altersgrenze der gesetzlichen Ren­tenversicherung
Biometrische Rechnungsgrundlagen i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G
Behandlung besonde­rer Zusageformen wertpapiergebundene Zusagen werden in Deutschland üblicherweise mit dem Zeitwert der Wertpapiere ange­setzt wertpapiergebundene Zusagen werden mit dem Zeitwert der Wertpapiere ange­setzt; analoge Be­handlung versiche­rungsorientierter Zu­sagen
Behandlung besonde­rer Vermögensgegen­stände Planvermögen wird mit Zeitwert bewertet und mit Verpflichtung saldiert; kongruente qualifizieren­de Lebensversiche­rungen werden mit DBO der Verpflich­tung angesetzt Deckungsvermögen wird mit Zeitwert be­wertet und mit Ver­pflichtung saldiert; ggf. Bewertungsein­heiten, falls Deckungsvermögenseig­enschaft nicht vorliegt
Voraussetzung für Saldierung Vermögen muss von eigenständiger Einheit gehalten werden, die nur diesem Zweck dient (Ausnahme: qualifizierende Le­bensversicherungen); Vermögen darf nur den Versorgungsleis­tungen dienen und darf nicht an das Un­ternehmen zurückge­zahlt werden Vermögensgegenstände müssen dem Zu­griff der übrigen Gläubiger entzogen sein und dürfen aus­schließlich der Erfül­lung der Pensionsver­pflichtungen dienen
Beispiele für zu sal­dierendes Vermögen Vermögensgegenstände im CTA, verpfän­dete Rückdeckungs­versicherungen Vermögensgegenstände im CTA (außer be­triebsnotwendiges Vermögen); verpfän­dete Rückdeckungs­versicherungen, ver­pfändete Fondsanteile
Verteilungsmöglichkeiten keine Verteilungsmöglichkeiten (aber Entlas­tung der GuV durch erfolgsneutrale Erfassung von Bewertungsänderungen) keine Verteilungs­möglichkeiten (außer für den Übergang vom alten HGB auf das BilMoG: 15-Jah­res-Verteilung von Zuführungen) Drittelungsmöglichkeit von Zuführungen bei Barwerterhöhun­gen um 25 %, bei erstmaliger Rückstel­lungsbildung oder bei Ausscheiden mit un­verfallbarer Anwart­schaft bzw. im Leis­tungsfall
Erfolgswirksame Veränderungen der Pensionsrückstellungen Dienstzeitaufwand, Nettozinsen alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen
Erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen Bewertungsänderungen
Anhangangaben umfangreiche Anhangangaben mit Angaben zu Risiken und kompletter Überleitung der Pensionsrückstellungen unter Beachtung vieler Einzeleffekte nur grundlegende Anhangangaben, beispielsweise bei Saldierung